Die acht Einrichtungen der Stiftung SLW Altötting dürfen seitens Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten Geldauflagen erhalten. Auch das Antoniushaus in Marktl am Inn kann also von Gerichten bedacht werden.
Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe
Wenn Sie Richter oder Staatsanwalt sind, können Sie im Rahmen von verhängten Geldauflagen in Strafverfahren die Kinder- und Jugendhilfe in unserer Region unterstützen, indem Sie die Geldauflagen zugunsten des Antoniushaus Marktl einsetzen.
Geldauflagenkonto
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE53 7116 0000 0001 5913 55
BIC GENODEF1VRR
Antoniushaus Marktl
Antoniusstr. 7
84533 Marktl
Tel.: 08678 9885-0
Fax: 08678 9885-55
E-Mail: